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Herzlich willkommen!

Unsere Dienstleistungen

  • Wertgutachten für Old- & Youngtimer
  • Thermografie Gutachten
  • Reparatur- und Restaurationsbegleitung
  • Rechercheaufträge zur Fahrzeughistorie
  • Kaufberatung, auch vor Ort

-- Warum sollten Sie für Ihr Fahrzeug ein Wertgutachten von mir, als unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen? 

Ein Gutachten dient Ihren eigenen Interessen, denn es belegt den Wert und beschreibt den Zustand Ihres Klassikers. Es dient Ihrer Versicherung als Grundlage für die Beitragsermittlung und die Schadenregulierung. 

Die Vorteile eines Gutachtens sind:
Im Kasko-Schadenfall wissen Sie und Ihre Versicherung, welche Schadenhöhe maximal ersetzt werden kann.
Im Haftpflichtschadenfall, wenn es für Sie zu einem unverschuldeten Unfall mit Ihrem Fahrzeug kommt, sollten Sie unbedingt ein Wertgutachten vorweisen können, da Sie sonst in Beweisnot geraten, was den wirklichen Wert Ihres Fahrzeuges betrifft. Wenn Sie von der gegnerischen Versicherung die volle Schadenhöhe ersetzt haben wollen, ist ein detailliertes Wertgutachten der einzige Weg den Zustand und den Marktwert Ihres Fahrzeuges vor Schadeneintritt belegen zu können. 

Bei dem Kauf eines Klassikers empfehle ich Ihnen meine Dienstleistung der Kaufberatung und die anschließende Erstellung eines Wertgutachtens in Anspruch zu nehmen. Das schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen wie Fälschungen, Blender oder versteckte Unfallschäden. Das kann Ihnen viel Geld und Ärger ersparen. 

Wenn Sie Ihren Klassiker doch einmal verkaufen möchten, ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein hilfreiches Mittel Ihre Preisvorstellung durchzusetzen.

Freie Wahl des Sachverständigen im Haftpflichtschadenfall

Im Haftpflichtfall ist der Geschädigte berechtigt einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen.
Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für das Schadengutachten erstatten. Auch wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragt hat und evt. sogar schon ein Gutachten erstellt hat, ist der Geschädigte immer noch berechtigt einen Gutachter seines Vertrauens zu beauftragen, dessen Kosten der Haftpflichtversicherer übernehmen muss.
Der Versicherungsnehmer sollte grundsätzlich einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen. Auf den von der gegnerischen Haftpflichtversicherung oft mit Nachdruck benannten Sachverständigen braucht er sich nicht einzulassen.